Freie Schulen müssen seit über acht Jahren ohne angemessene Finanzierung auskommen. Das Berechnungsverfahren nach dem Niedersächsischen Schulgesetz sei zudem nicht nachvollziehbar und intransparent. Faktisch werde nur ein Teil der Personalkosten erstattet, erklärte Gabriele Joachimmeyer von der Arbeitsgemeinschaft freier Schulen in Niedersachsen e.V. Eine anteilige Erstattung der Sachkosten fehle völlig. Auch weitere Kosten, die das Land z.B. für Schulsozialarbeit oder Pflege und Unterhaltung der IT Ausstattung übernimmt, blieben bisher in der Finanzhilfe unberücksichtigt, berichtete Joachimmeyer. Diese Finanzhilfe falle in anderen Bundesländen besser aus. Auch bei Förderprogrammen würde freie Schulen in Niedersachsen immer wieder schlechter gestellt als öffentliche, machte sie deutlich.
Sparmodell für das Land
Eine Anbindung der Finanzierung freier Schulen an die personelle und sächliche Ausstattung staatlicher Schulen forderte Thomas Weßler, Vorstandsmitglied der Schulstiftung im Bistum Osnabrück. Es gehöre eigentlich zu einer fairen Finanzierung, dass Weiterentwicklungen bei staatlichen Schulen auch zu einer Anpassung der Finanzhilfe für freie Schulen führten. Leider aber seien freie Schulen „derzeit ein Sparmodell für das Land,“ machte er klar.
Mark Brockmeyer, Direktor des Kollegs St. Thomas in Vechta, und sein Kollege Johannes Funken, Direktor der Liebfrauenschule Vechta, schilderten die schwierige Situation bei der Gewinnung von Lehrkräften. Die restriktive Beurlaubung von Landesbeamten beim Wechsel zu freien Schulträgern führe zu einer weiteren strukturellen Benachteiligung. Die zunehmende Umstellung der Finanzierung auf einzelne Förderprogramme erfordere einen hohen Verwaltungsaufwand und stelle besonders kleine Träger vor große Herausforderungen, ergänzte Brockmeyer.
30% Quote muss fallen
Änderungsbedarf sah Prof. Dr. Franz Bölsker, Vorstand der Schulstiftung St. Benedikt, auch bei Konkordatschulen und Bekenntnisschulen. Handelt sich bei ersteren um weiterführende Schulen in kirchlicher Trägerschaft, so sind letztere als kommunale Grundschulen vor allem im Oldenburger Land weit verbreitet. Beide Schulformen dürfen maximal dreißig Prozent Schüler/innen aufnehmen, die anderen Bekenntnissen angehören. In Zeiten sinkender Religionszugehörigkeit sei diese Auflage nicht mehr zu einzuhalten, erklärte Bölsker. Die Schulen dürfen durch diese Quote nicht gefährdet werden. Schließlich verstehe sich die Kirche „als Dienstleister an der gesamten Gesellschaft“. Ihre Schulen hätten auch bei nicht-katholischen Familien einen guten Ruf.
Scharrelmann und Fühner bedankten sich für die Informationen aus erster Hand. Sie versprachen, die Themen nach Hannover mitzunehmen und weiterzuverfolgen. Wie Hüttemeyer, Absolvent einer kirchlichen Schule, betonten sie den großen Stellenwert freier und vielfach auch kirchlicher Schulen in der Bildungslandschaft. Den gelte es zu erhalten.
Ludger Heuer