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22. Mai 2023 - Oldenburg

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch

Lehrkräfte kirchlicher Schulen lernen bei Präventionsschulung Grenzverletzungen kennen

Wer sich mit Prävention beschäftigt, muss in Themen wie Kindeswohlgefährdung, sexuelle Bildung, Vernachlässigung, Täterprofile und Machtmissbrauch einsteigen. Hat es einen Vorfall gegeben, muss klar sein, wie ein Krisenmanagement abläuft und welche Hilfen und Anlaufstellen es gibt. Im Idealfall verhindert eine gute Prävention alles. Aber auch die muss man erlernen und sich selbst und sein Umfeld regelmäßig sensibilisieren.

Fortbildung PräventionGroßansicht öffnen

Eva Herre erklärt, wo Grenzverletzung und Machtmissbrauch beginnen

12 Stunden dauern solche Schulungen. Die Schulstiftung St. Benedikt hat sie im Turnus von fünf Jahren verpflichtend gemacht für alle Lehrkräfte ihrer Schulen. Beauftragt hat sie dafür die Katholischen Freiwilligendienste im Oldenburger Land. In Forum St. Peter nahmen 16 Lehrkräfte - die meisten von der Liebfrauenschule Oldenburg und der Franziskusschule Wilhelmshaven - an einer solchen Fortbildung teil.

Wo beginnen Grenzverletzung und Machtmissbrauch?
Bildungsreferentin Eva Herre machte es mit einigen Beispielen ganz praktisch. A: Ein Sportlehrer vergewissert sich stets mit einem kurzen Blick in die Umkleidekabinen der Jungs, dass sie auch wirklich duschen. B: Lehrkräfte weisen immer wieder auf die Gefahren von Geschlechtsverkehr hin und betonen, wie wichtig Verhütung ist. C: Die Schulsozialarbeiterin quetscht gerne die Schülerinnen/Schüler über ihre Beziehungen aus und will wissen, wie weit sie schon gegangen sind. „Sind das Grenzverletzungen? Wie würden Sie das beurteilen,“ fragt sie. Nach einer Diskussionsrunde kommen die Lösungen. Zu A: Der Lehrer müsse diese Kontrolle ankündigen, sonst wäre es eine Grenzverletzung. Das Verhalten der Lehrkraft im Beispiel B wäre ebenfalls als übergriffiges Verhalten und nicht im Sinne der Prävention zu bewerten. „Besser wäre es, emphatisch und sachlich aufzuklären.“ Und das Verhalten der Sozialarbeiterin in Beispiel C sei ebenfalls unangemessen.

Sexualisierte Gewalt sei jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen oder Jungen gegen deren Wille vorgenommen werde oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können, machte Herre klar. Die Täterperson nutze dabei eine Machtposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Kindeswohlgefährdung beginne schon bei Grenzverletzungen wie einmaligen oder gelegentlichen unangemessenem Verhaltensweisen, die oft unabsichtlich geschehen. „Sie können im Alltag eines jeden vorkommen“, betonte Herre. „Sexuelle Übergriffe hingegen sind massive Grenzverletzungen, die bewusst geschehen und oft strafrechtlichen Formen sexualisierter Gewalt vorbereiten. Strafbare Formen sexualisierter Gewalt wiederum sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.“  

Es sei sehr interessant, sich mit dem Thema Grenzverletzungen auseinanderzusetzen und zu hören, ab wann eine Handlung als übergriffig oder sogar als sexuelle Gewalt definiert sei, fasste Fabian Heyn, Mathematik- und Techniklehrer der Franziskusschule Wilhelmshaven, die Eindrücke der Fortbildung zusammen „Man geht jetzt mit viel offeneren Augen durch den Schulalttag.“ Sie werde jetzt genauer hinhören, was die Kinder erzählen, sagte Franziska Kuhn, Mathematik- und Biologielehrerin der Liebfrauenschule Oldenburg. Spannend fand sie das Thema Vernachlässigung. „Da gibt es doch viele Graubereiche.“ Sie werde in Zukunft alle möglichen Grenzüberschreitungen reflektieren und auch nicht mehr nachfragen, ob Schülerinnen bzw. Schüler in einer Beziehung sind. „Das geht mich nichts an“.

Ludger Heuer