Hinweisgeberschutz
Hinweisgeberschutz
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens in der Schulstiftung St. Benedikt haben wir die Fachstelle Recht im Bischöflich Münsterschen Offizialat mit der Aufgabe der internen Meldestelle betraut. Sie haben als Mitarbeitende der Schulstiftung St. Benedikt hierüber die Möglichkeit, Meldungen über straf- oder bußgeldbewehrte Verstöße und sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften i.S. § 2 HinSchG - auch vollständig anonym - abzugeben.
Die Beauftragten der Meldestelle wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität, sofern die gemeldeten Informationen Verstöße betreffen, die in den Anwendungsbereich des HinSchG fallen oder Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass dies der Fall ist. Das Gebot der Vertraulichkeit Ihrer Identität gilt unabhängig davon, ob die Meldestelle für die eingehende Meldung zuständig ist.
Sie sind gegen Repressalien gem. § 36 HinSchG geschützt, wenn Sie diesen Meldekanal für einen Hinweis nutzen. Das gilt auch für die Androhung und den Versuch, Repressalien auszuüben. Dieser Schutz ist aber nicht gegeben, wenn von Ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Information offengelegt wird. Die Meldestelle dient nicht nur der Aufklärung von Rechtsverstößen, sondern auch der Verhinderung und Prävention von Verstößen. Diese Zielsetzung richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Was wird wo gemeldet:
Im Hinblick auf Beschwerden, die keine Rechtsverstöße i.S.d. § 2 HinSchG beinhalten, bleibt es beim bisherigen Beschwerdeverfahren. Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen keine Repressalien zu befürchten sind, sind an die interne Meldestelle zu richten. Neben der zuvor beschriebenen anonym digitalen Meldung besteht auch die Möglichkeit, Verstöße der internen Meldestelle unter der kostenfreien Sonderrufnummer 0800 0060884 oder per E-Mail unter hinweisgeberschutz(ät)bmo-vechta.de zu melden.
Rechtsverstöße im sachlichen Anwendungsbereich des § 2 HinSchG, bei denen Repressalien zu befürchten sind, sind an die externe Meldestelle zu richten. Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige sowie schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner unter www.bistum-muenster.de/sexueller_missbrauch. Ergänzend verweisen wir auf die weitergehenden Informationen und FAQ zum Thema Hinweisgeberschutz unter https://www.offizialat-vechta.de/offizialat/weltliches- recht/hinweisgeberschutzgesetz