Elternmitwirkung
"Eltern sind die ersten Mitarbeiter Gottes" (Papst Franziskus)
Sehr geehrte Eltern,
schön, dass Sie da sind und Ihre Kinder an einer unserer Schulen angemeldet haben. Die Schulen der Schulstiftung St. Benedikt und der Schulträger freuen sich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulen bilden eine Erziehungsgemeinschaft. In dieser Erziehungsgemeinschaft sollen sich alle ihre Mitglieder aufgehoben fühlen. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler sollen diese Erziehungsgemeinschaft als einen sicheren, wertschätzenden und freudvollen Raum erfahren, in dem sie auf ihrem Weg durch ihre Schulzeit begleitet werden.
Eine solche Erziehungsgemeinschaft soll und muss immer wieder neu gestaltet und mit Leben gefüllt werden; Sie als Eltern haben dabei vielfältige Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, auf die wir Sie nicht nur hinweisen möchten; wir laden Sie auch gerne zur Mitarbeit ein:
Zunächst sind im Bischöflichen Schulgesetz Regelungen für die Mitwirkung der Eltern in den schulischen Gremien zu finden: Als Eltern wirken Sie mit in den
- Klassenelternschaften, sowie als Elternvertreter in der/dem
- Schulelternrat, Ständigen Ausschuss, Gesamtkonferenz
- Klassenkonferenz
- Zeugniskonferenz
Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der schulischen Mitwirkung können Sie dem BiSchG (vgl. §§ 7, 9 ff.) entnehmen.
Die Schulen sind sehr interessiert an einer guten und engen Zusammenarbeit mit Ihnen als Eltern; die Schulen werden Sie daher laufend über aktuelle und grundsätzliche Angelegenheiten informieren bzw. Sie einbeziehen. Über die oben genannten Mitwirkungsrechte in den schulischen Gremien hinaus betrifft das insbesondere die folgenden Bereiche (ohne Anspruch auf Vollständigkeit), in denen die Eltern bzw. die gewählten Elternvertreter informiert werden:
- Aktuelle Veranstaltungen
- Schulvertrag, Schulgeld
- Schulfahrten; Lernen an außerschulischen Orten
- Arbeit und Wahlmöglichkeiten in der Oberstufe
- Klassenbildung
- Versetzungsgefährdung, Versetzungsregelungen, Schulwechsel
- Abschlüsse
- Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen (vgl. BiSchG, §§ 27, 28)
- Umfragen, Erhebungen
- Schulbucheinführung (im Rahmen der Fachkonferenz)
- Schulordnung (im Rahmen der Gesamtkonferenz)
- Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- Zusammenarbeit mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen
- Zusammenarbeit mit Kirchen und Religionsgemeinschaften
- Essens- und Warenverkauf in der Schule
- Berufsorientierung
- Lehrmittelausleihe
- Besuche von Politikern
- Differenzierungsmaßnahmen
- Leistungsbewertung, 30 %-Regel bei schriftl. Lernkontrollen
- Wahl- und Wahlpflichtunterricht
- Arbeitsgemeinschaften
- Unterrichtsinhalte der einzelnen Fächer, Sport- und Schwimmunterricht
- Elternsprechtage
- Schulfeste, -veranstaltungen, Aufführungen
- Religionsunterricht
- Schullaufbahnempfehlung
- Sonderpädagogische Förderung
- Datenschutz
- …. und Vieles mehr!
Unsere Schulen sorgen Ihnen gegenüber für Transparenz, damit Sie in das Schulgeschehen einbezogen werden.
Die Schulen und insbesondere ihre jeweiligen Fördervereine freuen sich sehr über Ihre Mitarbeit bzw. Mitgliedschaft. Die Kontakt- und Kontodaten des Fördervereins Ihrer Schule finden Sie auf der jeweiligen Schulhomepage.
Über die schulischen Gremien hinaus gibt es weitere Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten.
- Mitarbeit im Stadt- und Kreiselternrat
- Der Landeselternrat hat Leitfäden zur Elternmitwirkung an Schulen erstellt.
- Das Niedersächsische Kultusministerium informiert über die Mitwirkung von Eltern (Bitte beachten Sie dabei, dass sich die Gremien der katholischen Schulen (vgl. BiSchG) von denen der öffentlichen Schulen unterscheiden.):
Jenseits der genannten Mitwirkungsmöglichkeiten, die sich vor allem im formalen schulischen Rahmen bewegen, gibt es aber noch viele andere, interessante Engagements, und damit ist keineswegs nur das Kuchenbacken für Geburtstage oder schulische Anlässe gemeint, sondern u.a. auch folgende Ideen:
- Sie könnten Ihren Beruf im Rahmen von Praktika oder Berufsorientierungsveranstaltungen vorstellen.
- Wenn Sie in der Gesellschaft engagiert sind (Politik, Kirche, Naturschutz, Verein, etc.), könnten Sie Ihre Tätigkeit im Rahmen einer schulischen Veranstaltung vorstellen.
- Wenn Sie ein interessantes Hobby haben, können Sie ein schulisches Projekt oder vielleicht eine Arbeitsgemeinschaft anbieten.
- Sie können bei der Organisation schulischer Veranstaltungen helfen.
- Sie können Ihre Fähigkeiten bei der Gestaltung von Schulräumen oder dem Schulgelände einbringen.
- Hier finden Sie viele praktische Hilfen und Hinweise für die Elternarbeit
- Sie arbeiten bei unterschiedlichen Interessen oder Meinungsverschiedenheiten im Rahmen der Schule in respektvoller und wertschätzender Weise an konstruktiven Lösungen.
- Sie vertreten Ihre Schule mit Ihrem Engagement nach außen und tragen zu einem positiven Bild Ihrer Schule in der Öffentlichkeit bei.
Und am Ende das Wichtigste und Ihre vordringlichste Aufgabe als Eltern: Unterstützen Sie Ihr Kind während der Schulzeit; Anregungen finden Sie in folgender Grafik:
Sehr geehrte Eltern,
nehmen Sie Ihre Rechte und Pflichten wahr, unterstützen Sie Ihr Kind während seiner Schulzeit und engagieren Sie sich gerne in der Schulgemeinschaft Ihrer Schule. Wir laden Sie herzlich dazu ein!