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12. Juni 2015 - Cloppenburg

Streitfall Sachkostenvertrag Marienschule

Erklärung des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO)

Am 6. Juni 2013 kündigte die Stadt Cloppenburg eigenmächtig einen seit 1976 bestehenden Vertrag mit dem BMO, der u.a. die Sachkostenzuschüsse der Marienschule regelte, obwohl der Vertrag eine solche umfassende Kündigungsmöglichkeit nicht vorsieht. Er beinhaltet sogar eine sogenannte Freundschaftsklausel, die bei neuen Rahmenbedingungen unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Regelung vorsieht. Im November und Dezember 2013 beschlossen der Schulausschuss und der Verwaltungsausschuss der Stadt einen Vertragsentwurf zwischen BMO und Stadt, ohne die rechtliche Prüfung durch das BMO abzuwarten. Das BMO wurde davon anfänglich nicht unterrichtet. In seiner Prüfung kam das BMO jedoch zu dem Schluss, dass die sofortige Kündigung durch die Stadt unwirksam sei. Erst im März 2014 erfuhr das BMO von der Stadt, dass dieser Vertragsentwurf politisch bereits 2013 beschlossen worden war.

Das BMO verzichtete daraufhin auf eine Überarbeitung des Vertragsentwurfs. Stattdessen sollten mit der Stadt die rechtlichen Bedenken geklärt werden. Offensichtlich kam es an dieser Stelle nicht zu einem ausreichenden Dialog. 2014 wurde dem BMO von der Stadt aber auch kein unterzeichneter Vertrag übersandt. Aufgrund der Erinnerung der Stadt vom Dezember 2014 entschied das BMO, den Vertragsentwurf der Stadt trotz rechtlicher Bedenken zu unterzeichnen. Auch zu diesem Zeitpunkt lag dem BMO kein unterzeichneter Vertragsentwurf seitens der Stadt vor.

Am 16. Januar 2015 sandte die Stadt dem BMO erstmals einen am Vortag unterzeichneten Vertrag zu, dessen Grundlage sie schon Ende 2013 geschaffen hatte.  Dieser Vertrag sah als Beginn jedoch nicht den unmittelbaren Anschluss an den Vorvertrag vor, sondern den 1. Januar 2015. Damit hätte für den Zeitraum vom 1.1.2014 bis zum 31.12.2014 keine vertragliche Grundlage über die Sachkostenzuschüsse für die Marienschule existiert. Außerdem hatte die Stadt den vom Verwaltungsausschusses im Dezember 2013 festgesetzten Betrag für 2014 in Höhe von 153.900 Euro mit dem Hinweis herausgenommen, das Jahr 2014 wäre abgelaufen. Das BMO bat daher die Stadt, den unterzeichneten Vertrag für das Jahr 2014 zu ergänzen und sandte ihn an die Stadt zurück. In einem Gespräch empfahl daraufhin die Stadtverwaltung dem BMO, für das Jahr 2014 einen separaten Antrag zu stellen und den Vertrag ab dem 1. Januar 2015 beginnen zulassen. Daraufhin teilte das BMO der Stadt am 27. April 2015 mit, dass man den Vertrag ab dem Jahr 2015 unterzeichnen würde und bat um Übersendung eines unterzeichneten Exemplars zwecks Gegenzeichnung. Gleichzeitig stellte das BMO wie besprochen den Antrag auf Zahlung des Betrages von 153.900 Euro für 2014.

Das BMO möchte diese Angelegenheit bereinigt wissen und stellt daher rechtliche Bedenken bezüglich der Vertragskündigung vom Juni 2013 zurück. Man möchte gemeinsam mit der Stadt die positive Entwicklung der Marienschule fortsetzen. Da sind rechtliche Auseinandersetzungen eher hinderlich als befördernd.

Ludger Heuer/ Pressestelle Bischöflich Münstersches Offizialat