Bischöfliches Schulgesetz
Vorwort
Veränderungen im Niedersächsischen Schulgesetz vor allem in Hinsicht auf die Schulstruktur und eigene Erfahrungen im Bereich der katholischen Schulen haben eine Novellierung des zuletzt 2004 veränderten Bischöflichen Schulgesetzes notwendig gemacht. In der vorliegenden Neufassung gilt das Schulgesetz nur für den oldenburgischen Teil der Diözese Münster.
Inhaltlich setzt die novellierte Fassung das bisher geltende Bischöfliche Schulgesetz im Wesentlichen fort. Die weitaus meisten Regelungen des 2004 erstmalig novellierten Bischöflichen Schulgesetzes von 1999 haben sich bewährt und sind deshalb beibehalten worden.
Die Bestimmungen des vorliegenden Schulgesetzes bieten den aktualisierten Rahmen für das Anliegen der Kirche, die katholische Schule als eine Erziehungsgemeinschaft von Schülern und Eltern, der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der in anderen Funktionsbereichen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gestalten. Da die katholische Schule von einem verantwortungsbewussten Mittun aller dieser Menschen, die zusammen die Schul- und Erziehungsgemeinschaft bilden, angewiesen ist, wird auf die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten aller Beteiligten besonderer Wert gelegt.
Ideelle Grundlage der katholischen Schule ist die christliche Überzeugung von der Gottesebenbildlichkeit und dem deshalb absoluten Wert eines jeden Menschen in seiner individuellen Eigenart. Auf der Basis dieses in den christlichen Glaubensüberzeugungen eingebetteten Bildes vom Menschen wollen diejenigen, die in katholischen Schulen Verantwortung tragen, den ihnen anvertrauten jungen Menschen Bildungschancen eröffnen, ihnen zur Entfaltung der in ihnen angelegten je individuellen Begabungen verhelfen und sie in enger Partnerschaft mit den Eltern erziehen.
Diesen Zielen sollen die Bestimmungen des Bischöflichen Schulgesetzes dienen. Voraussetzungen dafür, dass diese im Sinne der Intentionen katholischer Schule ihren Zweck erfüllen können, sind die fachliche Kompetenz und das erzieherische Engagement aller derjenigen, die in der Schule auf der Basis des christlichen Glaubens Verantwortung tragen. Daher bitte ich alle Beteiligten der Erziehungsgemeinschaft Schule, die nachfolgenden Bestimmungen mit christlichem Geist zu füllen.
Vechta, im Juni 2011
Heinrich Timmerevers Weihbischof und Offizial