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Angestellte

Wir lehnen uns bei der Vergütung und Besoldung an den Vorgaben des Landes Niedersachsen an. Das gilt entsprechend für die Altersversorgung.

Landesbeamte

Niedersächsische Landesbeamte können an unsere Schulen unter Beibehaltung Ihres Status mit dem Recht der Rückkehr an eine staatliche Schule nach § 152 bzw. § 155 NSchG beurlaubt werden.

Quereinsteiger

Wir bieten Quereinsteigern bei entsprechenden Qualifikationen gute Perspektiven.

Bitte melden Sie sich bei den Schulleitungen oder bei uns und wir klären gemeinsam die Möglichkeiten.

Es gibt zahlreiche Wege zu uns zu kommen,

Unsere Anforderungen